Sportanglerverein Sand am Main e.V.                  Merkblatt 2010

Verein für Fischwaid und Gewässerschutz
www.angelverein-sand-am-main.de                                                       

 
1.   Aufnahmeanträge

 

       Anträge auf Mitgliedschaft sind schriftlich zu stellen. Antragsvordrucke sind bei allen Vorstandsmitglie-

       dern und im Anglerheim erhältlich. Über die Mitgliedschaft wird durch Vorstandsbeschluss entschieden.

 

 2.   Aufnahmebeiträge

 

       Erwachsene             - wohnhaft in Sand a. M.     60,- Euro           auswärts wohnhaft    120,- Euro

 

       Jugendliche              - wohnhaft in Sand a. M.     30,- Euro           auswärts wohnhaft      60,- Euro

 

       Jugendlicher ist, wer am 01.01. das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

 3.   Mitgliedsbeiträge

 

       Erwachsene            - aktiv       78,- Euro            passiv       16,- Euro

 

       Jugendliche             - aktiv       58,- Euro            passiv         8,- Euro

 

       Ehrenmitglieder       - aktiv       62,- Euro            passiv         beitragsfrei

 

 4.   Arbeitsstunden

 

Jedes aktive Mitglied hat im Jahr 6 Arbeitsstunden für den Verein zu leisten. Von Arbeitseinsätzen befreit sind Jugendliche unter 15 Jahre, Erwachsene ab 65 Jahre, Ehrenmitglieder sowie Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis (mindestens 50 %). Bei Verhinderung kann man einen Arbeitsersatz stellen. Für nicht geleistete Pflichtstunden werden Zusatzbeiträge erhoben.

 

 5.   Zusatzbeiträge

 

 Aktive Mitglieder 15 bis 64 Jahre        10,- Euro       pro nicht geleistete Arbeitsstunde

 

 6.   Beitragszahlung

 

Die Mitglieder sind verpflichtet, die Beiträge durch Bankeinzug abbuchen zu lassen. Bei Freistellung von dieser Verpflichtung in besonderen Fällen sind die Beiträge auf das Konto Nr. 560 078 bei der Sparkasse Sand BLZ  793 517 30 zu überweisen.

 

Die Beiträge für passive Mitgliedschaft werden im Januar eingezogen. Aktive Mitglieder zahlen beim Lösen des Jahreserlaubnisscheins die Beitragsdifferenz (Erwachsene  62,- Euro, Jugendliche 50,-Euro). Die Zusatzbeiträge werden nach Jahresablauf eingezogen. Die Angelerlaubnis gilt für alle Angelgewässer.

 

Wer bis 31. März seinen Beitrag für das laufende Jahr nicht bezahlt hat, wird ohne Erinnerung aus dem Verein ausgeschlossen.

 

 7.   Anschriften- und Bankänderungen

 

Anschriftenänderungen und Änderungen von Bankverbindungen sind dem Verein umgehend mitzuteilen. Etwaige, durch nicht gemeldete Änderungen entstandene Post- und Bankkosten hat das Mitglied dem Verein zu erstatten.

 

 8.    Ehrenmitgliedschaft

 

Über die Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Vorstandschaft. Sie kann wegen besonderer Verdienste um den Verein oder wegen langjähriger Mitgliedschaft ausgesprochen werden. Als Voraussetzung gilt in der Regel 30 Jahre Mitgliedschaft und vollendetes 65. Lebensjahr.

 

9.   Austritte und Ausschlüsse

 

Austrittserklärungen haben schriftlich zu erfolgen. Sie wirken zum 31.12. des laufenden Jahres. Ausschlüsse können durch Vorstandsbeschluß mit sofortiger Wirkung erfolgen. Eine Rückerstattung von Vereinsbeiträgen ist nicht möglich.

 

10. Angelerlaubnisgebühren

 

       Tageskarte               für 1 Tag                                       8,- Euro

                                      für 3 Tage                                    20,- Euro

 

       Wochenkarte            für 1 Woche                                 35,- Euro

 

       Bootskarte (nur für aktive Vereinsmitglieder)                  10,- Euro

 

       Aktive Vereinsmitglieder zahlen keine Angelerlaubnisgebühren (außer Bootskarte). 

 

11.   Angelerlaubnis

 

Angelerlaubnisscheine werden im Anglerheim zu den üblichen Öffnungszeiten ausgestellt.

Die Angelerlaubnis gilt für 2 Handangeln vom Ufer aus und nur bei Tageslicht (1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 1/2 Stunden nach Sonnenuntergang), vom 01.05. bis 30.09. auf Aale und Waller bis 24 Uhr. Sie gilt nur in Verbindung mit dem gültigen Fischereischein und für Inhaber des Jugendfischereischeins ohne Sportanglerprüfung in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins.

 

12.   Bootserlaubnis (nur Vereinsmitglieder)

 

Für Inhaber von Bootskarten gilt die Erlaubnis vom 01.05. bis 31.12. (nur in Teilbereichen des Baggersees). Bootsnummern müssen vom Ufer aus zu erkennen sein! Das Bootsangeln ist vom 01.11. bis 31.01. nur außerhalb des Naturschutzbereiches erlaubt.

 

13   Nachtangeln (nur Vereinsmitglieder mit Jahreskarte)

      

Das Nachtangeln ist für Vereinsmitglieder mit Jahreskarte vom 01. Mai bis 30. September im Bereich Pappelallee vom Eingang des Campingplatzes in östlicher Richtung bis zum Parkplatz am Gemeinde-bauhof vom Ufer aus erlaubt.

 

Wir weisen darauf hin, dass beim Nachtangeln offene Feuerstellen verboten sind. Falls beim Nacht-

angeln Probleme oder Unannehmlichkeiten entstehen, wird das Nachtangeln wieder eingeschränkt.

Ein entsprechender Hinweis wird dann in den Vereinskästen (siehe Ziffer 14) veröffentlicht.

 

 

14   Angelsperren und Einschränkungen

 

Hinweisschilder sowie Veröffentlichungen im Vereinskasten (am Anglerheim und am Parkplatz Frisörsalon Sauer) über Angelsperren und Einschränkungen sind zu beachten. Gewässer mit ausgelegten Bojen sind gesperrt. In den Amphibienbiotopen (östlich des Obermains) und in ausgewiesenen Verbotszonen ist jegliches Angeln untersagt.

 

15.  Anfüttern

 

Das Anfüttern ist in den Altmaingewässern (Untermain, Obermain, Gruben) nicht erlaubt. Ein Anspruch auf einen angefütterten Platz besteht nicht.

 

16.   Raubfischangeln

 

Das Raubfischangeln ist nur in der Zeit vom 01. Mai bis 31. Januar erlaubt, dies gilt auch für das Blinkern oder ähnliche Fangarten. In den Altmaingewässern nur von 01. September bis 31. Januar erlaubt.

Das Angeln mit lebenden Ködern ist gesetzlich verboten.

Das Blinkern oder ähnliche Fangarten in den Altmaingewässern ist nur von 1.11. bis 31.1. erlaubt.

 

17.  Senken

 

Das Senken von Köderfischen ist in den Altmaingewässern verboten.

 

18.   Mindestmaße und Schonzeiten

                                                                   Mindestmaß                Schonzeit

       Karpfen                                                     35 cm                        keine

       Graskarpfen                                               70 cm          ganzjährig im Altmaingebiet

       Schleie                                                     28 cm                        keine

       Aal                                                           45 cm                        keine

       Aalrutte                                                     30 cm                        keine

       Hecht                                                        60 cm                   01.02. - 30.04.

       Zander                                                      50 cm                   01.02. - 30.04.

       Waller                                                       70 cm                        keine

       Rapfen                                                       40 cm                   01.04. - 31.05.

                                                                      

 

19.  Fangbegrenzungen

 

Pro Tag dürfen 2 Hechte oder Zander und 2 Karpfen oder Schleien und 5 Brassen gefangen werden. Für alle übrigen Fische gibt es keine Fangbegrenzungen.

 

20.   Hälterung

 

Jeder Angler darf im Kescher entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nur seine von ihm selbst   gefangenen Fische in der begrenzten Anzahl aufbewahren. Der Drahtkescher  ist gesetzlich verboten.

 

21.  Angelstände

 

       Der Bau von Angelständen ist an allen Vereinsgewässern verboten.

 

22.  Verhaltens- und Umweltvorschriften

 

Die Angelgewässer und ihre Ufer sind sauber zu halten.

 

Das Entfernen von Uferbewuchs ist nur bei ausdrücklicher Genehmigung durch die Vereinsführung zulässig.

 

Das Nächtigen am Fischwasser ist außerhalb des Campingplatzes nicht gestattet.

 

Im Altmain- und Naturschutzbereich darf nur auf  öffentlichen Wegen und zu den Parkplätzen gefahren werden.

 

Die Vorschriften im Naturschutzgebiet sind streng zu beachten.

 

23.  Kontrollen

 

Die Angler sind verpflichtet, den vom Anglerverein beauftragten Kontrollpersonen Auskünfte über Fänge zu geben sowie den Erlaubnisschein zur Kontrolle auszuhändigen und Fänge vorzuzeigen.

 

Ausgelegte Angeln dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Aufsichtspersonen sind befugt, nicht-beaufsichtigte Angeln sowie bei sonstigen Verstößen den Erlaubnisschein einzuziehen und Fänge zu beschlagnahmen.

 

24.  Gemeinschaftsangeln (nur für Vereinsmitglieder)

 

       Anangeln                               am  25.04.10 (So.),  06.00 bis 10.30 Uhr – Obermain,

                                                                                 gewertet werden die fünf schwersten Fische

 

       Sommernacht-                       am  26.06.10 (Sa.), 16.00 bis 21.30 Uhr - Matern

       und Pokalangeln

 

       Königsangeln                         am  12.09.10 (So.), 07.00 bis 11.30 Uhr - Obermain

 

       Raubfischangeln                     am  31.10.10 (So.), 07.30 bis 11.00 Uhr *

 

       Jugendfriedfischangeln            am  08.05.10 (Sa.), 14.00 bis 18.00 Uhr *

 

       Jugendraubfischangeln            am  30.10.10 (Sa.), 13.30 bis 16.30 Uhr *

 
* Die Gewässerstrecken werden mit dem nächsten Rundschreiben bekannt gegeben.

 

Die Startkartenausgabe erfolgt jeweils 1 Stunde vor Beginn. Abwaage und Preisverteilung ist am Anglerheim.

 

In der Zeit der Gemeinschaftsangeln und während den Mitgliederversammlungen sind alle (sonstigen) Gewässer für Vereinsmitglieder gesperrt (Ausnahme Jugendangeln).Für Jugendliche gilt die Gewässersperre auch während der Jugendgemeinschaftsangeln.

 

 

25.  sonstige Veranstaltungen

 

 

       Schafkopfrennen:               19.02.10 (Fr.) um 19.00 Uhr im Anglerheim.

 

       Anglerflohmarkt:                 20.03.10 (Sa.)  9.00 - 14.00 Uhr im Anglerheim.

 

      Tandemcup:                17.04.10 und 18.04.10 gesamter Seebereich

 

       Altmain-Weinfest:               09. bis 12.07.10 (Fr. – Mo.)  

       Fischfest:                          23.05.10 (So.) ab 11.00 Uhr am Anglerheim

 

       Öffentliches Hegefischen:    10.10.10 (So.) 8.00 - 12.00 Uhr am Baggersee.

 

       Winterwanderung:               29.12.10 (So.) Treffpunkt um 13.00 Uhr am Anglerheim.

 

26.      Vorstandschaft

       Vorstandsvorsitzender:                 Dieter Ackermann, Tel. 09524 / 63 28

 

       Stellvertretender Vorsitzender       Herbert Reuß, Tel. 09524 / 95 81

       und Technischer Verwalter:          

 

       Ehrenvorstand                             Hugo Ackermann, Tel. 09524 / 2 93

 

       Finanzverwalter:                           Matthias Klauda, Tel. 09536 / 12 16

 

       Protokollführer:                            Kurt Komurka, Tel. 06093 / 374

 

       Schriftführer und Pressewart:        Markus Schenk, Tel. 09524 / 30 07 24

 

       Datenverwalter:                            Udo Zehe, Tel. 09522 / 64 65

 

       Gewässerwart:                            Reinhold Bäuerlein, Tel. 09554 / 82 03

 

       Jugendwart:                                 Fred Weigmann, Tel. 09522 / 81 26

 

       Beisitzer:                                    Simon Frey, Tel. 09524 / 61 09

 

       Beisitzer:                                    Werner Mahr, Tel. 09522 / 75 21

 

       Beisitzer:                                    Geheb Roland, Tel. 09554 / 81 24

 

       Beisitzer:                                    Peter Engert, Tel. 09549 / 82 92

 

 

 

Petri  Heil !