Sportanglerverein Sand am Main e.V. Merkblatt 2010
Verein für Fischwaid und
Gewässerschutz
www.angelverein-sand-am-main.de
1. Aufnahmeanträge
Anträge auf Mitgliedschaft sind schriftlich zu stellen. Antragsvordrucke sind bei allen Vorstandsmitglie-
dern und im Anglerheim erhältlich. Über die Mitgliedschaft wird durch Vorstandsbeschluss entschieden.
2. Aufnahmebeiträge
Erwachsene - wohnhaft in Sand a. M. 60,- Euro auswärts wohnhaft 120,- Euro
Jugendliche - wohnhaft in Sand a. M. 30,- Euro auswärts wohnhaft 60,- Euro
Jugendlicher ist, wer am 01.01. das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
3. Mitgliedsbeiträge
Erwachsene - aktiv 78,- Euro passiv 16,- Euro
Jugendliche - aktiv 58,- Euro passiv 8,- Euro
Ehrenmitglieder - aktiv 62,- Euro passiv beitragsfrei
4. Arbeitsstunden
Jedes aktive Mitglied hat im Jahr 6 Arbeitsstunden für den Verein zu leisten. Von Arbeitseinsätzen befreit sind Jugendliche unter 15 Jahre, Erwachsene ab 65 Jahre, Ehrenmitglieder sowie Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis (mindestens 50 %). Bei Verhinderung kann man einen Arbeitsersatz stellen. Für nicht geleistete Pflichtstunden werden Zusatzbeiträge erhoben.
5. Zusatzbeiträge
Aktive Mitglieder 15 bis 64 Jahre 10,- Euro pro nicht geleistete Arbeitsstunde
6. Beitragszahlung
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Beiträge durch Bankeinzug abbuchen zu lassen. Bei Freistellung von dieser Verpflichtung in besonderen Fällen sind die Beiträge auf das Konto Nr. 560 078 bei der Sparkasse Sand BLZ 793 517 30 zu überweisen.
Die Beiträge für passive Mitgliedschaft werden im Januar eingezogen. Aktive Mitglieder zahlen beim Lösen des Jahreserlaubnisscheins die Beitragsdifferenz (Erwachsene 62,- Euro, Jugendliche 50,-Euro). Die Zusatzbeiträge werden nach Jahresablauf eingezogen. Die Angelerlaubnis gilt für alle Angelgewässer.
Wer bis 31. März seinen Beitrag für das laufende Jahr nicht bezahlt hat, wird ohne Erinnerung aus dem Verein ausgeschlossen.
7. Anschriften- und Bankänderungen
Anschriftenänderungen und Änderungen von Bankverbindungen sind dem Verein umgehend mitzuteilen. Etwaige, durch nicht gemeldete Änderungen entstandene Post- und Bankkosten hat das Mitglied dem Verein zu erstatten.
8. Ehrenmitgliedschaft
Über die Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Vorstandschaft. Sie kann wegen besonderer Verdienste um den Verein oder wegen langjähriger Mitgliedschaft ausgesprochen werden. Als Voraussetzung gilt in der Regel 30 Jahre Mitgliedschaft und vollendetes 65. Lebensjahr.
9. Austritte
und Ausschlüsse
Austrittserklärungen haben schriftlich zu erfolgen. Sie wirken zum 31.12. des laufenden Jahres. Ausschlüsse können durch Vorstandsbeschluß mit sofortiger Wirkung erfolgen. Eine Rückerstattung von Vereinsbeiträgen ist nicht möglich.
10. Angelerlaubnisgebühren
Tageskarte für 1 Tag 8,- Euro
für 3 Tage 20,- Euro
Wochenkarte für 1 Woche 35,- Euro
Bootskarte (nur für aktive Vereinsmitglieder) 10,- Euro
Aktive Vereinsmitglieder zahlen keine Angelerlaubnisgebühren (außer Bootskarte).
11. Angelerlaubnis
Angelerlaubnisscheine werden im Anglerheim
zu den üblichen Öffnungszeiten ausgestellt.
Die Angelerlaubnis gilt für 2 Handangeln vom Ufer aus und nur bei Tageslicht (1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 1/2 Stunden nach Sonnenuntergang), vom 01.05. bis 30.09. auf Aale und Waller bis 24 Uhr. Sie gilt nur in Verbindung mit dem gültigen Fischereischein und für Inhaber des Jugendfischereischeins ohne Sportanglerprüfung in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins.
12. Bootserlaubnis (nur Vereinsmitglieder)
Für Inhaber von Bootskarten gilt die Erlaubnis vom 01.05. bis 31.12. (nur in Teilbereichen des Baggersees). Bootsnummern müssen vom Ufer aus zu erkennen sein! Das Bootsangeln ist vom 01.11. bis 31.01. nur außerhalb des Naturschutzbereiches erlaubt.
13 Nachtangeln (nur Vereinsmitglieder mit Jahreskarte)
Das Nachtangeln ist für Vereinsmitglieder mit Jahreskarte vom 01. Mai bis 30. September im Bereich Pappelallee vom Eingang des Campingplatzes in östlicher Richtung bis zum Parkplatz am Gemeinde-bauhof vom Ufer aus erlaubt.
Wir weisen darauf hin, dass beim Nachtangeln offene Feuerstellen verboten sind. Falls beim Nacht-
angeln Probleme oder Unannehmlichkeiten entstehen, wird das Nachtangeln wieder eingeschränkt.
Ein entsprechender Hinweis wird dann in den Vereinskästen (siehe Ziffer 14) veröffentlicht.
14 Angelsperren und Einschränkungen
15. Anfüttern
Das Anfüttern ist in den Altmaingewässern (Untermain, Obermain, Gruben) nicht erlaubt. Ein Anspruch auf einen angefütterten Platz besteht nicht.
16. Raubfischangeln
Das Raubfischangeln ist nur in der Zeit vom 01. Mai bis 31. Januar erlaubt, dies gilt auch für das Blinkern oder ähnliche Fangarten. In den Altmaingewässern nur von 01. September bis 31. Januar erlaubt.
Das Angeln mit lebenden Ködern ist gesetzlich verboten.
Das Blinkern oder ähnliche Fangarten in den Altmaingewässern ist nur von 1.11. bis 31.1. erlaubt.
17. Senken
Das Senken von Köderfischen ist in den Altmaingewässern verboten.
18. Mindestmaße und Schonzeiten
Mindestmaß Schonzeit
Karpfen 35 cm keine
Graskarpfen 70 cm ganzjährig im Altmaingebiet
Schleie 28 cm keine
Aal 45 cm keine
Aalrutte 30 cm keine
Hecht 60 cm 01.02. - 30.04.
Zander 50 cm 01.02. - 30.04.
Waller 70 cm keine
Rapfen 40 cm 01.04. - 31.05.
19. Fangbegrenzungen
Pro Tag dürfen 2 Hechte oder Zander und 2 Karpfen oder Schleien und 5 Brassen gefangen werden. Für alle übrigen Fische gibt es keine Fangbegrenzungen.
20. Hälterung
Jeder Angler darf im Kescher entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nur seine von ihm selbst gefangenen Fische in der begrenzten Anzahl aufbewahren. Der Drahtkescher ist gesetzlich verboten.
21. Angelstände
Der Bau von Angelständen ist an allen Vereinsgewässern verboten.
22. Verhaltens- und
Umweltvorschriften
Die Angelgewässer und ihre Ufer sind sauber zu halten.
Das Entfernen von Uferbewuchs ist nur bei ausdrücklicher Genehmigung durch die Vereinsführung zulässig.
Das Nächtigen am Fischwasser ist außerhalb des Campingplatzes nicht gestattet.
Im Altmain- und Naturschutzbereich darf nur auf öffentlichen Wegen und zu den Parkplätzen gefahren werden.
Die Vorschriften im Naturschutzgebiet sind streng zu beachten.
23. Kontrollen
Die Angler sind verpflichtet, den vom Anglerverein beauftragten Kontrollpersonen Auskünfte über Fänge zu geben sowie den Erlaubnisschein zur Kontrolle auszuhändigen und Fänge vorzuzeigen.
Ausgelegte Angeln dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Aufsichtspersonen sind befugt, nicht-beaufsichtigte Angeln sowie bei sonstigen Verstößen den Erlaubnisschein einzuziehen und Fänge zu beschlagnahmen.
24. Gemeinschaftsangeln (nur für Vereinsmitglieder)
Anangeln am 25.04.10 (So.), 06.00 bis 10.30 Uhr Obermain,
gewertet werden die fünf schwersten Fische
Sommernacht- am 26.06.10 (Sa.), 16.00 bis 21.30 Uhr - Matern
und Pokalangeln
Königsangeln am 12.09.10 (So.), 07.00 bis 11.30 Uhr - Obermain
Raubfischangeln am 31.10.10 (So.), 07.30 bis 11.00 Uhr *
Jugendfriedfischangeln am 08.05.10 (Sa.), 14.00 bis 18.00 Uhr *
Jugendraubfischangeln am 30.10.10 (Sa.), 13.30 bis 16.30 Uhr *
* Die Gewässerstrecken werden mit dem nächsten Rundschreiben bekannt gegeben.
Die Startkartenausgabe erfolgt jeweils 1 Stunde vor Beginn. Abwaage und Preisverteilung ist am Anglerheim.
In der Zeit der Gemeinschaftsangeln und während den Mitgliederversammlungen sind alle (sonstigen) Gewässer für Vereinsmitglieder gesperrt (Ausnahme Jugendangeln).Für Jugendliche gilt die Gewässersperre auch während der Jugendgemeinschaftsangeln.
25. sonstige Veranstaltungen
Schafkopfrennen: 19.02.10 (Fr.) um 19.00 Uhr im Anglerheim.
Anglerflohmarkt: 20.03.10 (Sa.) 9.00 - 14.00 Uhr im Anglerheim.
Tandemcup: 17.04.10 und 18.04.10 gesamter Seebereich
Altmain-Weinfest: 09. bis 12.07.10 (Fr. – Mo.)
Öffentliches Hegefischen: 10.10.10 (So.) 8.00 - 12.00 Uhr am Baggersee.
Winterwanderung: 29.12.10 (So.) Treffpunkt um 13.00 Uhr am Anglerheim.
26. Vorstandschaft
Vorstandsvorsitzender: Dieter Ackermann, Tel. 09524 / 63 28
Stellvertretender Vorsitzender Herbert Reuß, Tel. 09524 / 95 81
und Technischer Verwalter:
Ehrenvorstand Hugo Ackermann, Tel. 09524 / 2 93
Finanzverwalter: Matthias Klauda, Tel. 09536 / 12 16
Protokollführer: Kurt Komurka, Tel. 06093 / 374
Schriftführer und Pressewart: Markus Schenk, Tel. 09524 / 30 07 24
Datenverwalter: Udo Zehe, Tel. 09522 / 64 65
Gewässerwart: Reinhold Bäuerlein, Tel. 09554 / 82 03
Jugendwart: Fred Weigmann, Tel. 09522 / 81 26
Beisitzer: Simon Frey, Tel. 09524 / 61 09
Beisitzer: Werner Mahr, Tel. 09522 / 75 21
Beisitzer: Geheb Roland, Tel. 09554 / 81 24
Beisitzer: Peter Engert, Tel. 09549 / 82 92
Petri Heil !